Leasingrückgabe (Volkswagen): So geht's!
Sie haben sich für ein Volkswagen Leasing entschieden und möchten Ihr Fahrzeug am Ende der Laufzeit zurückgeben? Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihren Leasingrückgabetermin vereinbaren und worauf Sie bei der Rückgabe achten sollten.
Die Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs steht an?
Bitte füllen Sie untenstehendes Formular aus und klicken Sie auf "Absenden".
So funktioniert die Leasing-Rückgabe
Frühzeitig vor Laufzeitende Ihres Leasingvertrags vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Händler. Dann erfolgt die Zustandsbewertung des Fahrzeugs gemeinsam mit Ihrem Händlerpartner. Der Schadenkatalog dient dafür als Orientierungshilfe. Entspricht alles den akzeptierten Bewertungskriterien, kann der Rückgabeprozess direkt weitergehen.
- Die Abmeldung übernimmt die VW Leasing kostenfrei für den Kunden. Die Bearbeitungszeit liegt hier bei ca. 3 Wochen
- Sommerräder können in den Kofferraum gelegt werden (müssen nicht montiert sein)
- Winterräder, die nicht zum Leasingumfang gehören, können nach Rückgabe nicht mehr an den Kunden ausgehändigt werden und müssen vor der Rückgabe abmontiert werden
- Wartungen müssen nicht vorher gemacht werden wenn innerhalb des Vertragszeitraumes abgegeben wird und der vereinbarte Kilometerstand eingehalten wurde
Bei der Leasingrückgabe müssen sich folgende Dinge im Fahrzeug befinden bzw. übergeben werden:
- alle Fahrzeugschlüssel
- Fahrzeugschein
- TÜV Bescheinigung
- Boardbuch
- Hutablage
- Räder
- ggf. Ladekabel
Akzeptierte Gebrauchszustände
Der Fahrzeugzustand muss bei Rückgabe dem Alter und der vertragsmäßigen Fahrleistung entsprechen. Spuren des üblichen Gebrauchs, die den optischen Gesamteindruck des Autos nicht negativ beeinflussen, werden deshalb akzeptiert.
Leichte Kratzer an der Lackierung, Dellen und Beulen an der Karosserie unter 1 mm Eindringtiefe sowie unter 20 mm Durchmesser oder auch leichte Korrosionsmerkmale an den Felgen sind beispielsweise kein Problem.
Nicht-akzeptierte Gebrauchszustände
Wenn das Fahrzeug Schäden aufweist, die durch überdurchschnittlichen Verschleiß entstehen, den optischen Gesamteindruck negativ beeinflussen und/oder technische Auswirkungen haben, müssen Sie für die Schäden aufkommen.
Lackschäden bis zur Grundierung, Beulen und Dellen an der Karosserie über 1 mm Eindringtiefe sowie über 20 mm Durchmesser oder auch Korrosionsschäden gehören zum Beispiel zu nicht akzeptierten Gebrauchszuständen.
Hier finden Sie die interaktive Checkliste, die Schadenkatalog-Übersicht & Ihren Online-Notizzettel.
Leasingrückgabe anfragen
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